Benutzungsordnung für den Tierfriedhof Schwarzwald-Baar

Der Tierfriedhof Schwarzwald-Baar befindet sich inmitten des Naturschutzgebiets „Unterhölzer Wald“, einem ursprünglichen Waldgebiet, das wegen des Vorkommens vieler seltener Tier- und Pflanzenarten bereits im Jahr 1939 gesetzlich geschützt wurde. Der Waldbesitzer  hat im Einvernehmen mit dem Landratsamt Tuttlingen für die Benutzung des Tierfriedhofs folgende Benutzungsordnung erlassen:

  1. Der Tierfriedhof dient der Bestattung von Heimtieren (z.B. Hunde, Katzen, Kaninchen, Hamster, Vögel etc.). Die Bestattung von Nutztieren ist nicht erlaubt.
     
  2. Die Bestattung erfolgt so, dass eine Überdeckung mit einer mindestens 50 cm dicken Erdschicht gewährleistet ist. Bei der Bestattung von Urnen genügt eine 30 cm dicke Erdschicht. Damit ist ein wirksamer Schutz gegen das Ausgraben durch wilde Tiere gegeben.
     
  3. Die Grabstelle wird durch eine naturbelassene Gedenktafel aus Holz oder einen Gedenkstein markiert. Andere Materialien (Plastik, Metall u.a.) sind nicht zugelassen.
     
  4. Die Grabstelle weist außer der Gedenktafel keine weitere Markierung auf. Um die Ursprünglichkeit  und Schönheit der Natur nicht zu beeinträchtigen, ist die Bepflanzung der Gräber und die Ablage nicht ortstypischer Materialien (Blumenschmuck, ewige Lichter u.a.) nicht gestattet. Der Friedhofsbetreiber wird diese Gegenstände entfernen.
 
  1. Die Tierkörper werden in einer Umhüllung aus verrottbarem Material oder in einem Holzsarg bestattet. Asche von Tierkörpern wird am Fuße eines Baumes ausgestreut oder in einer Urne aus verrottbarem Material beigesetzt.
     
  2. Eine Wiederbelegung erfolgt frühestens nach folgenden Mindestruhezeiten:     
    Tiere über 30 kg Gewicht: nach 20 Jahren
    Tiere bis 30 kg Gewicht: nach 10 Jahren
    Kleintiere: nach 5 Jahren

     
  3. Bitte halten Sie sich an die durch Baumrinde markierten Wege und Pfade.
     
  4. Das Befahren des Tierfriedhof-Geländes ist nicht gestattet.
     
  5. Benutzer haben sich so zu verhalten, dass andere Gäste und Benutzer nicht gestört werden.
     
  6. Das eigenständige Vergraben von Tierkörpern ist nicht gestattet.
     
  7. Jegliche Ablagerung von Müll ist untersagt.
 

Das Betreten des Tierfriedhofs geschieht auf eigene Gefahr. Der Betreiber haftet nicht für waldtypische Gefahren, etwa aufgrund von herabbrechenden Ästen oder Zweigen. Bei Starkwind und Sturm (ab Windstärke 5 = deutliche Bewegungen auch größerer Zweige) ist das Betreten aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht gestattet!

© 2010 Forumedia.     Impressum   Datenschutzerklärung