Organe
Vorstand
Der Vorstand führt die Geschäfte und hat die Baugenossenschaft Villingen eG unter eigener Verantwortung zu leiten. In vertrauensvoller Zusammenarbeit mit dem Aufsichtsrat hat er hinsichtlich der geschäftlichen Entwicklung, wirtschaftlichen Lage der Genossenschaft, Fragen der Bestandsbewirtschaftung – insbesondere über die Liquidität, Mietentwicklung und die Leerstände – zu berichten. Neubauprojekte, Grundstücksverkäufe und zukünftige Ersatzmaßnahmen werden neben den regelmäßig notwendigen Modernisierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen ausführlich beraten, diskutiert und erörtert.
Myra Bujotzek, Technischer Vorstand, Architektin
Harald Maier, Technischer Vorstand, Dipl. Ingenieur, Architekt
Andreas Scherer, Kaufmännischer Vorstand, Bilanzbuchhalter IHK
Aufsichtsrat
Dem Aufsichtsrat obliegt nach Gesetz und Satzung die Kontroll- und Beratungsfunktion gegenüber den Vorstandsmitgliedern. Dies setzt die persönliche Unabhängigkeit und fachliche Qualifikation der Aufsichtsratsmitglieder voraus. In regelmäßigen Sitzungen werden die Aufsichtsratsmitglieder vom Vorstand über den Geschäftsverlauf sowie über die wirtschaftliche Lage und Entwicklung der Baugenossenschaft Villingen eG informiert. Notwendige Beschlüsse - insbesondere nach der jährlichen Verbandsprüfung - werden gefasst. Die Vorstandsmitglieder werden durch das Aufsichtsgremium bestellt. Der Aufsichtsrat wählt aus seiner Mitte den Vorsitzenden, einen Schriftführer und deren Stellvertreter.
Mario Born, Vorsitzender, Dipl.- Volkswirt, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater
Karlheinz Ellenberger, Dipl.-Ingenieur, Architekt
Dr. Volker Hommerberg, Dipl.- Finanzwirt (FH), Fachanwalt für Steuerrecht
Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung, zu der alle Mitglieder der Baugenossenschaft Villingen eG unter Angabe der Tagesordnung einmal im Jahr eingeladen werden, ist ein Ort für Beteiligung, Mitbestimmung und ein Forum für Austausch und Anregungen. In dieser Versammlung kann jedes Mitglied unserer Genossenschaft sein Stimmrecht ausüben. Vorgestellt werden in der Mitgliederversammlung die Tätigkeit des Vorstandes und des Aufsichtsrates. Die anwesenden Mitglieder werden vom Vorstand umfassend über die wirtschaftliche Lage unserer Genossenschaft informiert. Darüber hinaus nimmt die Mitgliederversammlung den Bericht des Aufsichtsrats und das Ergebnis des Berichts der Verbandsprüfung entgegen. Die Mitgliederversammlung stellt den Jahresabschluss der Genossenschaft fest, beschließt über die Ergebnisverwendung und stimmt über die Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates ab.